Gefördert wird die PV-Parkplatzüberdachung über einem bestehenden oder neuen zu Geschäftszeiten öffentlich zugänglichen Parkplatz mit zumindest 10 Stellplätzen. Die PV-Anlage muss netzangebunden sein (keine Förderung von Inselanlagen).
• Eine Kombination mit der Förderung nach dem EAG ist zwingend erforderlich.
• Einreichen können Unternehmen und sonstigen unternehmerisch tätigen Organisationen, Vereine und konfessionelle Einrichtungen und oberösterreichischen Gemeinden.