Entfernung von Hundekot

hundekot

Wir möchten alle Hundebesitzer anhalten, den Hundekot verlässlich zu entfernen! 

Die meisten halten sich daran, vielen Dank dafür! 


Aber leider gibt es in unserer Gemeinde noch den ein oder anderen Hundehalter, der die Regelung des Oö. Hundegaltegesetz noch nicht wahrgenommen hat (siehe S. 5)!

Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und ordnungsgemäß entsorgen! Da Hundekot äußerst schädlich für Weide- und Wildtiere ist, wird dringend empfohlen, auch auf Wiesen und Feldern den Kot unbedingt zu entfernen!

Das Verbot der Verunreinigung von öffentlichen Straßen, Gehsteigen, Gehwegen sowie von Fußgängerzonen und Wohnstraßen durch Hundeexkremente und die Verpflichtung zu deren Entfernung sowie die Geldstrafe bei Unterlassung dieser Verpflichtung regeln auch die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung.


Die Hundekotsackerl sind kostenlos und können auf dem Gemeindeamt abgeholt werden!


26.02.2024 10:50