Wir bitten alle Grundeigentümer, Hecken, Bäume und Sträucher, welche die freie Sicht über den Straßenverlauf beeinträchtigen, bis auf die Grundgrenze zurückzuschneiden.
Für Unfälle, die sich aufgrund eines nicht ausreichenden Pflanzenrückschnittes ereignen, haftet die/der Liegenschaftseigentümer/in. Die Gemeinde ist berechtigt, Dritte auf Kosten der Grundstücksbesitzer zur Durchführung der erforderlichen Arbeiten zu beauftragen.
Für den erforderlichen Rückschnitt gelten folgende Richtlinien: