Gemeinde Kirchberg bei Mattighofen
Startseite > Gemeinde > Gebühren
Der Gebührenpflichtige hat gemäß § 1 eine jährliche Wasserbenützungsgebühr zu entrichten, die durch Abschlagszahlungen im Quartal vorgeschrieben werden und zum Jahresende endgerechnet werden.
Die Messung des Wasserverbrauchs ist verpflichtend mit einem Wasserzähler zu erfolgen. Für diesen wird eine Grundgebühr veranschlagt.