Wasserbenützungsgebühr

Detailinformationen zu dem Eintrag
inkl. MWSt2,50 € m³

Der Gebührenpflichtige hat gemäß § 1 eine jährliche Wasserbenützungsgebühr zu entrichten, die durch Abschlagszahlungen im Quartal vorgeschrieben werden und zum Jahresende endgerechnet werden. 

Die Messung des Wasserverbrauchs ist verpflichtend mit einem Wasserzähler zu erfolgen. Für diesen wird eine Grundgebühr veranschlagt.

Mindestgebühr: Jedenfalls ist eine Mindest-Wasserbezugsgebühr in der Höhe eines jährlichen Mindestwasserverbrauches von 35 m³ pro angeschlossener Liegenschaft zu entrichten.